ARTTIC European leader in consultancy and management services for Research and Technological Development FZulG - Deutsche Version

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ARTTIC European leader in consultancy and management services for Research and Technological Development

Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist seit dem 1. Januar 2020 eine Steuergutschrift von bis zu 500.000 Euro pro Jahr möglich. Das neue Forschungszulagengesetz (kurz FZulG) fördert in Deutschland ansässige Unternehmen und Organisationen durch dieses steuerliche Förderinstrument für Forschung und Entwicklung. Die neue Gesetzesregelung zielt darauf ab, der deutschen Wirtschaft neue Impulse zu geben und Deutschland als Standort für innovative Unternehmen attraktiver zu machen. Das Gesetz schließt auch eine Lücke zu anderen EU-Ländern, von denen viele bereits über ähnliche Anreizsysteme verfügen.

ARTTIC European leader in consultancy and management services for Research and Technological DevelopmentWie kann meine Innovation von der Forschungszulage profitieren?

Erstens profitieren Sie finanziell, indem Sie eine Steuergutschrift von 25 Prozent der erstattungsfähigen Kosten mit einem Höchstbetrag von 500.000 Euro pro Jahr erhalten. Der Anspruch auf die Zulage entsteht am Ende des Geschäftsjahres, in dem die erstattungsfähigen Ausgaben getätigt wurden. Die Forschungszulage wird unabhängig vom Geschäftsergebnis ausgezahlt bzw. steuerlich verrechnet.

Auf welche Weise Sie noch von der Forschungszulage profitieren können? Klicken Sie hier.

Kommt meine Forschungsaktivität für die Zulage in Frage?

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind förderfähig, wenn sie zu einer oder mehreren der folgenden Kategorien gehören:

  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung

Aufgrund der Einbeziehung der letzten Kategorie kommt eine sehr große Gruppe von Unternehmen für die Zulage in Frage. Es sind allerdings nur F&E-Projekte anspruchsberechtigt, die bestimmte formelle Voraussetzungen erfüllen (genau definierte unteilbare Aufgabe, klar festgelegte Ziele, konkrete Vorgaben zur Feststellung der Ergebnisse, etc.). Zur Abgrenzung der Förderfähigkeit Ihres Projektes sind die EU-Kriterien zur Definition von Forschung und Innovation heranzuziehen. Über dieses Expertenwissen verfügt PNO mit der langjährigen Spezialisierung auf steuerliche Innovationsförderung in Europa, mit einer Erfolgsquote von über 95% Bewilligungen bei rund 3.000 Anträgen für Steuerzulagen im Jahr.

Um sich für die steuerliche Innovations-Förderung zu bewerben, sind drei Kriterien zu erfüllen.

Wie bringt die Kooperation von PNO und Ttax meine Innovation voran?

Das FZuIG bietet eine attraktive Möglichkeit für innovative Unternehmen oder Organisationen in Deutschland.

Die Beratung von PNO umfasst die inhaltliche, technische und organisatorische Durchführung des Projekts. Als Unternehmensberatung führen wir selbstverständlich nicht die Steuerberatung durch. Deshalb bieten wir eine Schnittstelle zwischen der Projektbescheinigung und der Vorbereitung der Dokumente zur Steuererklärung: unsere Kooperation mit der Ttax Steuerberatung.

PNO istdas europaweit führende Beratungsunternehmen für steuerliche Instrumente in Forschung und Innovation. Spezialisiert auf EU-Förderung und Innovationsberatung mit 30 Jahren Erfahrung, 400 Mitarbeitern und 3.000 Anträgen auf Steuerzulagen in Europa.

Unser umfassender Service beinhaltet:

  1. Vorab-Check und Nachverfolgung Ihrer Forschungsaktivitäten
  2. Antrag auf Forschungszulage
  3. Aufbau einer effizienten und rechtskonformen Verwaltung
  4. Vorbereitung Ihrer Steuererklärung

Um mehr über unseren Ansatz in vier Schritten zu erfahren, klicken Sie hier.

 

Wir stehen bereit, um unsere Experten für Sie an die Arbeit gehen zu lassen.

Für weitere Informationen besuchen Sie: www.fzulg.eu.

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